Wartung von Hebeanlagen

Hebeanlagen übernehmen eine praktische Aufgabe in vielen Haushalten. Sie leiten Abwässer, die bspw. in einem Keller und damit unterhalb der Rückstauebene (RSTE) anfallen, direkt in den Kanalisationsanschluss des Hauses oder des Gewerbebetriebs ab. Sensoren melden dabei den Wasserstand eines Sammelbehälters oder eines Schachts an eine angeschlossene Pumpe. Die Pumpe wiederum schaltet sich automatisch ein und hebt das Abwasser auf das erforderliche Niveau damit es über den höher liegenden Hausanschluss entsorgt werden kann. Durch die Installation einer Hebeanlage können Hauseigentümer somit auch Kellergeschosse zu vollwertigen Wohnflächen mit sanitären Einrichtungen umbauen.

Ähnlich wie im restlichen Abwassersystem Ihres Hauses werden auch in den Abwässern die durch eine Hebeanlage laufen immer wieder Haare, Öle, Fette oder sonstige Stoffe in die Anlage eingetragen. Diese können sich in den Rohren, an der Wand des Behälters oder in der Pumpe festsetzen oder sogar Teile der Hebeanlage angreifen. Um die Funktionsfähigkeit Ihrer Hebeanlage zu gewährleisten sind daher regelmäßige Wartungsarbeiten angebracht und sogar in der DIN Norm EN 12056-4 geregelt.

Wartungsnachweis für Hebeanlagen

Bestandteil des Versichrungsschutzes

Kommt es z. B. aufgrund von starken Regenfällen zu einem Rückstau im Abwasserkanal kann es vorkommen, dass das Wasser einen Weg in den Keller findet und dort einen Wasserschaden verursacht. Halb so schlimm, sofern die Versicherung für den Wasserschaden aufkommt.

Hausrat- und Gebäudeversicherungen verlangen jedoch in Ihren Versicherungsbedingen, dass wasserführende Anlagen sowie Rückstausicherungen auf dem Versicherungsgrundstück stets funktionsbereit zu halten sind. Da eine Hebeanlage auch die Funktion einer Rückstausicherung beinhalten wird von der Versicherung im Falle eines Schadens somit der Nachweis für die regelmäßige Wartung verlangt. Kann der Hauseigentümer die Wartung seiner Hebeanlage nicht anhand von Wartungsprotokollen o. Ä. nachweisen so bleibt dieser in den meisten Fällen auf dem Schaden sitzen.

Wartungsintervalle von Hebeanlagen

Die Zeitabstände zwischen den Wartungsarbeiten werden im Wesentlichen durch die DIN EN 12056-4 vorgeschrieben und stehen demnach in Abhängigkeit vom Aufstellungsort. Dabei wird in der Norm zwischen Mehrfamilienhäusern, Einfamilienhäusern und Gewerbebetrieben unterschieden.

  • 1⁄4-jährlich bei Anlagen in gewerblichen Räumen
  • 1⁄2-jährlich bei Anlagen in Mehrfamilienhäusern
  • Jährlich bei Anlagen in Einfamilienhäusern

Bestandteile der Inspektion & Wartung von Hebeanlagen

  • Prüfen der Verbindungsstellen
  • Betätigen der Schieber
  • Öffnen und Reinigen des Rückflussverhinderer
  • Reinigen und Prüfen der Fördereinrichtung und des angeschlossenen Leitungsbereiches
  • Ölstandsprüfung, wenn Ölkammer vorhanden
  • Innenreinigung des Behälters
  • Visuelle Kontrolle der elektrischen Teile der Anlage
  • Visuelle Kontrolle des Sammelbehälters
  • Spülung der Anlage mit Wasser (alle 2 Jahre)
  • Probelauf mit Wasser über zwei Schaltspiele
  • Kontrolle der elektrischen Absicherung
  • Überprüfung der Drehrichtung des Motors
  • Überprüfung der Schieber (Offenstellung/Betätigung/Dichtheit)
  • Prüfung auf Dichtheit der Anlage, Leitungen und Armaturen
  • Kontrolle der Betriebsspannung und Frequenz
  • Prüfung des Rückflussverhinderers
  • Überprüfung der Störmeldeeinrichtung
  • Prüfung der Druckleitung
  • Kontrolle des Motorschutzschalters
  • Prüfung des Ölstands (sofern eine Ölkammer vorhanden ist)
  • Überprüfung aller Kontrolllampen, Messinstrumente und Zähler
  • Funktionsprüfung der Handmembranpumpe

Wartungsvertrag zur regelmäßgen Inspektion Ihrer Hebeanlage

Damit die regelmäßigen Wartungsintervalle nicht in Vergessenheit geraten bieten wir unseren Kunden einen Wartungsvertrag für die Inspektion von Hebeanlagen an. So sind Sie stets auf der sicheren Seite und ersparen sich das ständige Einholen und Nachfassen der Termine. Inhaber von Wartungsverträgen profitieren zudem von besonderen Konditionen.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch, per Mail oder über unser Kontaktformular zur Verfügung. Wir freuen uns auf Sie!

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